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Neue Herausforderungen

Wir verstehen den Begriff des öffentlichen Wirtschaftsrechts in einem umfassenden Sinne. Wirtschaftsunternehmen haben in vielerlei Hinsicht Berührungspunkte mit den verschiedenen Trägern staatlicher Gewalt; überall dort liegen auch unsere Beratungsfelder.

Die Bezüge der Wirtschaft zum Staat können beispielsweise das Subventionsrecht, das Umweltrecht oder das Ordnungsrecht betreffen. In letzterem Falle bieten unsere hochspezialisierten Rechtsanwälte Hilfestellung immer dann, wenn die Ausübung von Wirtschaftstätigkeit einer Genehmigung bedarf, eine solche aufgehoben worden ist oder wenn der Staat im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit Maßnahmen ergreift. Unsere Expertise reicht hier vom Immissionsschutzrecht über das Gewerberecht bis hin zum Luftverkehrsrecht.

Unsere Anwälte betreuen ferner im gesamten Bundesgebiet Großbauvorhaben verschiedener namhafter Investoren. Dabei beraten sie die Mandanten im Raumordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Sanierungsrecht sowie – im Bereich der öffentlichen Abgaben - im Erschließungsbeitragsrecht und im Kommunalabgabenrecht. Eine besondere Kompetenz besteht insoweit in der Schaffung von Baurecht für Einzelhandelsvorhaben.

Neben diesen „klassischen“ Beratungsfeldern stellen wir uns seit einigen Jahren einer neuen Herausforderung: Angesichts der Mittelknappheit der öffentlichen Hand arbeiten die Träger staatlicher Gewalt vermehrt mit Unternehmen der Privatwirtschaft zusammen. Hier beraten und betreuen wir Mandanten, die sich in den verschiedenen Modellen einer solchen Öffentlich Privaten Partnerschaft (Public Private Partnership) befinden.

Darüber hinaus führen wir bei Unternehmenstransaktionen verkäufer- oder käuferseitig eine öffentlich-rechtliche Due Diligence durch. Wir sind in der Lage, mit unseren Spezialisten die jeweils ausgelösten öffentlich-rechtlichen Implikationen zu erfassen und unsere Mandanten situationsbezogen zu beraten. Dabei entspricht es unserem Selbstverständnis, der Besonderheit des Falles und dem so ausgelösten Beratungsbedarf zu folgen. Wir beraten daher kompetent auch dann, wenn das Mandat zum Beispiel Besonderheiten im Bereich des Wohnraumförderungsrechts aufweist („Anschlussförderung“) oder wenn ein zu bewertendes Unternehmen Probleme im Krankenhausrecht aufwirft.