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Rechtsgebiet im Wandel

Das deutsche Hochschulrecht ist keine einheitliche Rechtsmaterie, sondern umfasst so verschiedene Rechtsgebiete wie das Hochschulverfassungsrecht, das Dienstrecht der Hochschulbediensteten einschließlich deren Disziplinarrecht, das Hochschulzulassungsrecht sowie das (Hochschul-) Prüfungsrecht.

Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Hochschulrecht permanenten Änderungen unterworfen. Wesentliche Triebfedern sind insoweit der "Bologna-Prozess", also die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums insbesondere durch die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor- /Master-Studiensystem, sowie die Föderalismusreform, mithin die Stärkung des Einflusses der Länder auf das deutsche Hochschulwesen nicht zuletzt zur Sicherung der Qualität der Hochschulen (Stichworte: Evaluation und Akkreditierung).

Sämtliche begonnenen Entwicklungen haben die Struktur des Hochul(verfassungs-)rechts, des Hochschulzugangs und der Hochschulabschlüsse in den vergangenen Jahren bereits grundlegend verändert und werden dies auch in den kommenden Jahren tun.

Wir beraten die Hochschulen kompetent und flexibel bei der Bewältigung der sich stellenden Herausforderungen, ebenso deren Bedienstete, seien sie Beamte oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. So vertreten wir beispielsweise Professoren im Rahmen sogenannter Konkurrentenklagen oder auch bei der Einschränkung ihrer Wissenschaftsfreiheit durch Mittelentzug.

Daneben machen wir uns seit langem erfolgreich stark für die Rechte der Studierenden und der Studienbewerber, die ihr Recht auf Zuteilung eines Studienplatzes geltend machen wollen. Da die Studienplatzvergabe immer komplizierter wird und mittlerweile auch studiengangspezifische Aufnahmeprüfungen von Seiten der Universitäten vor der Studienzulassung durchgeführt werden, beschränkt sich die Beratung und Vertretung dabei längst nicht mehr nur auf die Durchführung einer Studienplatzklage, sondern auch auf die Überprüfung und Anfechtung sogenannter Eignungstests.