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Das Wettbewerbsrecht ist ein vielschichtiges, dynamisches und einem ständigen Wandel unterliegendes Rechtsgebiet, das dem Schutz des fairen und lauteren Wettbewerbs dient. Es betrifft u.a. das Werberecht, d.h. die Frage der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, die Abwehr von Behinderungen durch Konkurrenten, den Schutz von Betriebsgeheimnissen (Know-how) sowie auch die Abwerbung von Arbeitnehmern. Knauthe Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrungen und das erforderliche Wissen um die aktuelle Rechtsprechung der einschlägigen gerichte. Auf dieser Expertise aufbauende Strategien für die außergerichtliche und gerichtliche Vorgehensweise führen zur erfolgreichen Verteidigung der Marktposition unserer Mandanten.
Wir leisten umfassende Beratung insbesondere von Unternehmen des Einzelhandels, des Dienstleistung-, Versicherungs- und IT-Bereichs. Unsere Tätigkeit umfasst
 | Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen das wettbewerbswidrige Verhalten von Konkurrenten
|  | Verteidigung gegen Angriffe (Abmahnungen oder gerichtliche Verfahren) Ihrer Konkurrenten
|  | Beratung und Prüfung Ihres eigenen Marktauftritts (z.B. Werbung, Produktgestaltung, Internetauftritt) auf Wettbewerbskonformität; Erarbeitung wettbewerbsrechtlicher Strategien
|  | Regelmäßige Information über Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung
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Das Kartellrecht umfasst in Abgrenzung zum Wettbewerbsrecht insbesondere das Verbot bzw. die Überprüfung von Kartellen, die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionskontrolle) sowie das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
Erfolgreiche Transaktionen wie Unternehmenskäufe oder Gemeinschaftsunternehmen hängen oft entscheidend von der kartellrechtlichen Zulässigkeit ab. Daneben sehen sich marktbeherrschende Unternehmen immer häufiger dem Vorwurf des Missbrauchs ausgesetzt, etwa bei ihrer Preis-, Lizenz- oder Lieferpolitik.
Von besonderem Interesse sind kartellrechtliche Fragestellungen darüber hinaus im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten und Urheberreicht, insbesondere bei Vereinbarungen über Technologietransfer und die Vergabe von Lizenzen.
Knauthe Rechtsanwälte berät Sie in Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts, insbesondere:
 | Fusionskontrolle
|  | Missbrauchsverfahren gegen marktbeherrschende Unternehmen
|  | Kartelle und Bußgeldverfahren
|  | Öffentliche Auftragsvergabe
|  | Freier Waren- und Dienstleistungsverkehr / Niederlassungsfreiheit
|  | Vertretung in Verfahren mit kartellrechtlichen Bezügen
|  | Know-how-Verträge, Technologietransfer- und Lizenzverträge |
Ihre Ansprechpartner im Fachgebiet Wettbewerbs- und Kartellrecht sind:
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