Qualifikation und Kreativität
Das Wirtschaftsstrafrecht ist kein homogen strukturiertes Rechtsgebiet, dessen Umfang sich aus einigen wenigen Gesetzen erschließt. Wirtschaftsstrafrechtliche Ge- und Verbote finden sich vielmehr in einer kaum überschaubaren Zahl von Gesetzen und Verordnungen. Das Strafgesetzbuch bildet mit den Vermögens-, Insolvenz- und Korruptionsdelikten nur einen Teilbereich der Materie ab. Die meisten Regelungen finden sich als Annex zu außerstrafrechtlichen Normen und sind akzessorisch, also abhängig von der jeweiligen außerstrafrechtlichen Regelung. Dabei sind Bezüge zum Außenwirtschaftsrecht, der Abgabenordnung, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Bank- und Wertpapierrecht sowie dem Arbeitsmarktrecht nur beispielhaft zu nennen.
Das stetig steigende Interesse des Gesetzgebers, der Wissenschaft und nicht zuletzt der Justiz am Wirtschaftsstrafrecht ist seit Jahren nicht zu übersehen. Die Gesetzgebung hat das Wirtschaftsstrafrecht längst als Instrumentarium staatlicher Wirtschaftslenkung entdeckt. Die rasant zunehmende Schaffung und Erweiterung von Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbeständen gerade im Bereich so genannter opferloser Delikte, die Tendenz zur Vorverlagerung der Strafbarkeit in den Bereich abstrakter Rechtsgutgefährdungen und die häufig anzutreffende Sanktionierung bereits leichtfertigen oder fahrlässigen Handelns lassen die Grenze zwischen innovativem wirtschaftlichen Handeln einerseits und Kriminalität andererseits immer konturloser erscheinen. Gleichzeitig wird die Strafverfolgung in diesem Bereich immer weiter ausgebaut. Bei den Anklagebehörden existieren Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die in ihrer Arbeit durch Wirtschaftsreferenten und geschulte Polizeibeamte unterstützt werden. Bei den Landgerichten sind Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet und selbst Amtsgerichte verfügen vielfach über eigene Wirtschaftsabteilungen.
Wer sich als Beschuldigter wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sieht, bedarf deshalb eines hoch spezialisierten und erfahrenen Beistands.
Wir sind es gewohnt, in komplexen Verfahren kreative und belastbare Verteidigungsstrategien zu entwickeln und mit unbedingtem Nachdruck im Interesse unserer Mandanten umzusetzen.
Unsere Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht:
 | Untreue
|  | Subventionsbetrug
|  | Korruption
|  | Insolvenzstrafrecht
|  | Zoll- und Steuerstrafsachen
|  | Arbeitsstrafrecht
|  | Beratung von Unternehmen und Verbänden |
Darüber hinaus sind wir in folgenden Bereichen tätig:
 | Verteidigung und strafrechtliche Beratung bei Betriebsunfällen
|  | Arzt- und Medizinstrafrecht
|  | Verkehrsstrafsachen
|  | Allgemeines Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht |
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