Knauthe Rechtsanwaelte Notare
Patentanwaelte
Home
Wir über uns
Philosophie
Fachgebiete
Notariat
Mergers & Acquisitions
Neuordnung von Unternehmen
Bank- und Kapitalmarktrecht
Private Equity
Arbeitsrecht
Immobilienrecht
Öffentliches Recht
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Steuerrecht
Medien
Wirtschaftsstrafrecht
Prozesse und Schiedsverfahren
Personalia
wertdyf
Publikationen
Knauthe Aktuell
Impressum/Partner
Kontakt












English Mandanten Log in Suche:

Qualifikation und Kreativität

Das Wirtschaftsstrafrecht ist kein homogen strukturiertes Rechtsgebiet, dessen Umfang sich aus einigen wenigen Gesetzen erschließt. Wirtschaftsstrafrechtliche Ge- und Verbote finden sich vielmehr in einer kaum überschaubaren Zahl von Gesetzen und Verordnungen. Das Strafgesetzbuch bildet mit den Vermögens-, Insolvenz- und Korruptionsdelikten nur einen Teilbereich der Materie ab. Die meisten Regelungen finden sich als Annex zu außerstrafrechtlichen Normen und sind akzessorisch, also abhängig von der jeweiligen außerstrafrechtlichen Regelung. Dabei sind Bezüge zum Außenwirtschaftsrecht, der Abgabenordnung, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Bank- und Wertpapierrecht sowie dem Arbeitsmarktrecht nur beispielhaft zu nennen.

 

Das stetig steigende Interesse des Gesetzgebers, der Wissenschaft und nicht zuletzt der Justiz am Wirtschaftsstrafrecht ist seit Jahren nicht zu übersehen. Die Gesetzgebung hat das Wirtschaftsstrafrecht längst als Instrumentarium staatlicher Wirtschaftslenkung entdeckt. Die rasant zunehmende Schaffung und Erweiterung von Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbeständen gerade im Bereich so genannter opferloser Delikte, die Tendenz zur Vorverlagerung der Strafbarkeit in den Bereich abstrakter Rechtsgutgefährdungen und die häufig anzutreffende Sanktionierung bereits leichtfertigen oder fahrlässigen Handelns lassen die Grenze zwischen innovativem wirtschaftlichen Handeln einerseits und Kriminalität andererseits immer konturloser erscheinen. Gleichzeitig wird die Strafverfolgung in diesem Bereich immer weiter ausgebaut. Bei den Anklagebehörden existieren Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die in ihrer Arbeit durch Wirtschaftsreferenten und geschulte Polizeibeamte unterstützt werden. Bei den Landgerichten sind Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet und selbst  Amtsgerichte verfügen vielfach über eigene Wirtschaftsabteilungen.

 

Wer sich als Beschuldigter wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sieht, bedarf deshalb eines hoch spezialisierten und erfahrenen Beistands.

Wir sind es gewohnt, in komplexen Verfahren kreative und belastbare Verteidigungsstrategien zu entwickeln und mit unbedingtem Nachdruck im Interesse unserer Mandanten umzusetzen.


Unsere Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht:

Untreue
Subventionsbetrug
Korruption
Insolvenzstrafrecht
Zoll- und Steuerstrafsachen
Arbeitsstrafrecht
Beratung von Unternehmen und Verbänden

Darüber hinaus sind wir in folgenden Bereichen tätig:

Verteidigung und strafrechtliche Beratung bei Betriebsunfällen
Arzt- und Medizinstrafrecht
Verkehrsstrafsachen
Allgemeines Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht