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Vergaberecht/Öffentliche Aufträge

 

Das Recht der öffentlichen Aufträge hat sich in den vergangenen Jahren durch die stark verbesserten Rechtsschutzmöglichkeiten der Unternehmen zu einem eigenständigen und komplexen Rechtsgebiet entwickelt. Wir begleiten Auftraggeber und Bieter bei Vergabe von Bau-, Liefer- und Planungsleistungen (VOB/A, VOL/A, VOF), Bau- und Dienstleistungskonzessionen sowie Contracting- und Betreibermodellen und haben langjährige Erfahrungen in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor zahlreichen Vergabekammern und Vergabesenaten.

 

Auftraggebern, die dem nationalen oder europäischen Vergaberecht unterliegen, bieten wir Unterstützung bei der rechtssicheren Abwicklung von Vergabeverfahren. Wir beraten bei der Wahl bzw. der Rechtfertigung des Vergabeverfahrens und prüfen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen. Wesentliche Beratungsfelder liegen in der Gestaltung und rechtlichen Kontrolle der Ausschreibung und Verdingungsunterlagen, der Unterstützung bei der Wertung der Angebote und der Erstellung der Vergabedokumentation. Selbstverständlich ist auch das Rügemanagement gegenüber Bietern Teil unseres Leistungsspektrums.

 

Unternehmen helfen wir, ihre Chancen auf Auftragserteilung oder auch Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Schon im Vorfeld der Angebotsbearbeitung werden Bekanntmachungen auf vergaberechtliche Fehler geprüft. Durch Bildung von Bewerber- und Bietergemeinschaften und der Auswahl und rechtssicheren Bindung von Nachunternehmern können Synergieeffekte entstehen. Wir unterstützen Bieter bei der Bearbeitung von Teilnahmeanträgen und Angeboten, um einen Ausschluss in dem formstrengen Vergabeverfahren zu vermeiden und eine optimale Wettbewerbsposition des Unternehmens im Verfahren zu erreichen.

 

Infolge der zunehmend angespannten Finanzlage in Ländern, Kreisen und Kommunen geht die öffentliche Hand vermehrt dazu über, öffentliche Aufgaben gemeinsam mit privaten Unternehmen zu erfüllen (sog. „public private partnership“ – PPP). Mit unserer Praxisgruppe „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ bieten wir eine umfassende Betreuung öffentlicher Aufgabenträger bei der Konzeption und Realisierung von PPP-Modellen und sonstigen Privatisierungsmaßnahmen. Ebenso unterstützen wir private Unternehmen, die in solchen Projekten mit öffentlichen Aufgabenträgern kooperieren wollen.

 

 


Denkbare Konstellationen:

Umfassende Begleitung von europaweiten Ausschreibungen: Von der Wahl des richtigen Verfahrens über die Erstellung der Verdingungsunterlangen bis hin zur Vergabeentscheidung.
Betreuung von Bietern: Rüge und Geltendmachen von Vergaberechtsverstößen, Verfolgung von Schadensersatzansprüchen.
Vertretung vor den Vergabekammern/Oberlandesgerichten