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Rechtssicherheit durch kompetente Beratung

Das Tätigkeitsfeld des Notars hat viele Facetten. Nach dem Europäischen Kodex des notariellen Standesrechts ist er „Träger eines öffentlichen Amts, dem staatliche Gewalt übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Hierbei stellt er die Aufbewahrung, Beweiskraft und Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher..."

Durch die Beratung, die der Notar den Beteiligten in unparteiischer Weise erteilt und durch das Abfassen der resultierenden öffentlichen Urkunde, gibt er dem Verbraucher Rechtssicherheit. Knauthe Rechtsanwälte verfügt in Berlin über ein Notariat mit sieben Notaren. Die Sozietät kann auf jahrzehntelange notarielle Erfahrung zurückgreifen.

Folgende Bereiche, in denen die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben ist, bedienen wir komplett:

Immobilienrecht: Gestaltung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen. Notarielle Mitwirkung, beispielsweise bei der Zusammenlegung und Teilung von Grundstücken; Beratung und Abschluss von städtebaulichen Verträgen, Maßnahmen- und Erschließungsverträgen sowie bei der Bestellung von sämtlichen für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Dienstbarkeiten und Baulasten.

Gesellschaftsrecht: Notarielle Begleitung bei der Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Notarielle Beurkundung beim Erwerb von Beteiligungen und Unternehmen sowie bei der Umstrukturierung von Unternehmen - auch im Konzernverbund. Vorbereitung und Beurkundung von Hauptversammlungen.

Unternehmensnachfolge: Ausgestaltung und Beurkundung von Verträgen, welche die Unternehmensnachfolge zum Gegenstand haben.

Ehe/Familie/Partnerschaft: Modifizierung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft (bei Nicht-Abschließen eines Ehevertrags), Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Abschluss von Lebenspartnerschaftsverträgen.

Erben und Schenken: Notarielle Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Beurkundung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, Beratung bei der Übertragung des Vermögens unter Lebenden.

Alter und Krankheit: Beratung und Gestaltung von Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen als zusätzliche Absicherung im Alter.

Streitvermeidung, Schlichtung: Erstellung vollstreckbarer Urkunden aufgrund von Zwangsvollstreckungsunterwerfung der Beteiligten.