Einvernehmliche Problemlösung
Unsere Erfahrung im öffentlichen Baurecht basiert auf langjähriger Erfahrung, insbesondere auf intensiver Tätigkeit im Rahmen der städtebaulichen Neugestaltung Berlins. Einen besonderen Schwerpunkt setzten wir im besonderen Städtebaurecht (Sanierungs- und Entwicklungsgebiete).
In allen Bereichen streben wir eine einvernehmliche Problemlösung zwischen Behörden und Bauherren an, da die lange Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten Bauvorhaben meist scheitern lässt - unabhängig vom etwaigen Ausgang des Prozesses.
Unser Leistungsspektrum
Aktive Mitwirkung an der Erarbeitung der planerischen Grundlagen  | Bebauungsplan
|  | Vorhabenplan
|  | Erschließungsplan. |
Gestaltung der konkreten Rahmenbedingungen  | Abschluss von Erschließungsverträgen
|  | Verhandlungen mit Leistungs- und Versorgungsunternehmen
|  | Vereinbarungen mit Nachbarn
|  | Klärung von Gebühren- und Abgabenfragen etc. |
Umsetzung des Vorhabens im Detail:  | Erteilung der Baugenehmigung
|  | Fragen der Bauüberwachung
|  | Fragen des Denkmalschutzes |
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