Synergien auf den Punkt gebracht.
Entscheidend für den Erfolg unserer Mandanten sind vorausschauendes und unternehmerisches Denken. Ganz gleich, ob Sie aufgrund unserer Ausrichtungen eine Alternative zur klassischen Großkanzlei suchen oder einen hochspezialisierten Einzelanwalt. Wir verbürgen uns dafür, dass allein Ihr Anliegen zum Maßstab unseres erfolgreichen Handelns wird.
Üblicherweise betreuen unsere Anwälte ihre Mandanten völlig selbständig und eigenverantwortlich. Als unser Mandant haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der ihnen sachkundig Handlungsalternativen aufzeigt und für Sie umsetzt. Das Gute: Sofern erforderlich, ist in unserem Haus auch stets der schnelle Zugriff auf verwandte und hochspezialisierte Experten gewährleistet.
Lesen Sie hier, was wir für Sie tun. Wir freuen uns auf Sie!
Welches Ziel Sie auch immer wirtschaftlich verfolgen – wir bringen Ihre Absichten rechtlich in der idealen und stets kostengünstigsten Form auf den Punkt. Ob es dabei um Immobilien geht, gesellschaftsrechtliche Fragen, um persönliche Lebensplanung, Vermögensvorsorge oder um die Kombination verschiedener Bereiche.
Seit über 40 Jahren hat erstklassiger Service KNAUTHE zu einem der führenden Notariate Berlins gemacht. Mit Erfahrung führen hier die Notare unterschiedliche Interessen zusammen und helfen. Übrigens, alle Notare bei KNAUTHE beurkunden selbstverständlich auch auf Englisch
Unser Notariat bietet zu den unterschiedlichsten Bereichen des Immobilienrechts seine Kompetenzen an und zwar zu:
• Erwerb und Veräußerung von Immobilien/Portfolien
• Entwicklung z.B. durch Aufteilung in Wohn- und Teileigentum
• Bauträgerverträge
• Fonds- und Beteilungslösungen
• Finanzierungen
• Immobilienleasing, Sale and Lease-Back
• Erbbaurechte
Ganz gleich, ob mittelständische Unternehmen oder Großkonzerne – unsere Notare stehen mit ausgewiesener Expertise und Kompetenz an Ihrer Seite. Und zwar bei:
• Ausgestaltung der Satzung
• Bar- oder Sachgründung
• Stille Beteiligung
• Umwandlung
• Einbringung
• Kapitalmaßnahmen
• Treuhandschaft
• Hauptversammlung
• Veräußerung und Abwicklung
Eine gelungene Lebensführung braucht auch rechtlich Klarheit. Unser Notariat ist für Sie auch in privaten Situationen sachlich und persönlich einfühlsam tätig. So z.B. für
• Ehe- und Partnerschaftsverträge
• Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Testamente und Erbverträge
• vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
• Nutzungsrechte, Nießbrauch und Reallast
• Erbscheine und Erbauseinandersetzungen
Bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten – wenn es z.B. darum geht, länderübergreifende Testamente zu gestalten – arbeiten wir mit den führenden Experten der jeweils anderen Jurisdiktion zusammen.
Unsere Notare
Frieder Sonntag, Rainer K. Klingenfuß, Dipl. Psych., Uwe J. Fischer, Susanne Remelius
Ob Sie ein Unternehmen gründen, strukturieren, umwandeln, neu ordnen oder finanzieren möchten – wir begleiten Sie dabei gern umfassend in allen Phasen. Dabei schließen wir selbstverständlich alle steuerlichen und haftungsrechtlichen Gesichtspunkte ein. Geht es um Fragen des Gesellschaftsrechts ist unsere Kanzlei Gesprächspartner sowohl der Geschäftsleitung als auch der Gesellschafter. Wir beraten Sie gern.
Gemeinsam mit und für unsere Mandanten gestalten wir nach allen Regeln juristischer Kunst Gesellschaftsverträge und Satzungen, bereiten Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen vor und führen sie durch oder beraten bei Auseinandersetzungen die das Gesellschaftsrecht betreffen. Außerdem strukturieren wir Managervergütungen, unterstützen Sie, wenn es um Managementbeteiligungen geht und entwickeln Strategien zur persönlichen Haftungsvermeidung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten.
Ist ein strategischer Kauf oder Verkauf geplant? Seit vielen Jahren hat unsere Kanzlei wertvolle Erfahrungen durch den erfolgreichen Abschluss sehr vieler Transaktionen gesammelt. Schließlich geht es uns für unsere Mandanten stets darum, Risiken zu vermeiden. KNAUTHE strukturiert mit einem Team von erfahrenen Anwälten den Due Diligence Prozess und begleitet ihn bis hin zum Abschluss des Geschäfts. Bei Bedarf stellen wir interdisziplinäre Teams von Rechtsanwälten mit ganz unterschiedlichen Fachgebieten zusammen.
Natürlich beraten wir unsere Mandanten auch bei der Optimierung der Erwerbsintegration (Post Merger Integration). Fragen Sie uns.
Damit ein Unternehmen ordnungsgemäß geführt werden kann, erstellt unsere Kanzlei unternehmensinterne Regelwerke und Leitfäden, setzt sie durch und weiß, wie sie eingehalten werden können. Für unsere Mandanten entwerfen wir Compliance-Richtlinien und beraten Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden.
Von der ersten Analyse einer Unternehmenskrise bis zum Abschluss einer möglichen Sanierung ist unsere Kanzlei Ihr Partner im gesamten Sanierungsprozess. Wir planen und strukturieren wenn nötig Insolvenzverfahren oder auch den „geordneten“ Rückzug im Wege einer Liquidation. Je früher Sie bei einer Unternehmenskrise unseren Rat in Anspruch nehmen, desto größer sind die Gestaltungsspielräume.
Mit einem Blick fürs Ganze beraten wir Beteiligungsgesellschaften bei der Auswahl der Beteiligung und deren Strukturierung. Wir gestalten Verträge und ordnen Start-ups. Wir führen die Vertragsverhandlungen und bereiten für Mandanten den Exit nach erfolgreicher Realisierung der Beteiligungsstrategie vor.
Auf dem Gebiet des Steuerrechts berät Sie bei KNAUTHE ein Team von Experten – vornehmlich im Bereich des Unternehmenssteuerrechts.
Neben der integrierten steuerlichen Beratung mit Bezug zum Gesellschaftsrecht sind wir vor allem auf Transaktionen und Umstrukturierungen spezialisiert. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit der steuerrechtlichen Konzeption und Ausgestaltung von Fonds unterschiedlicher Struktur (Equity-, Mittelstands- und Immobilienfonds) sowie von Inhaberschuldverschreibungen.
Die enge Anbindung an den Bereich Corporate Finance ermöglicht es uns, sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen umfassend zu beraten.
Ein weiterer Schwerpunkt unser Arbeit ist die Beratung vermögender Privatpersonen bei der steuerrechtlichen Gestaltung von Nachfolgeregelungen.
Unsere Rechtsanwälte dieses Fachgebiets
Dr. Karlheinz Knauthe, Rainer K. Klingenfuß, Dipl. Psych., Uwe J. Fischer, Prof. Dr. Joachim Bauer, Kai Jenderny, Dr. Karola Knauthe, LL.M., Dr. Dirk Rupietta, Miroslav Duvnjak, Lothar Müller-Güldemeister, of counsel
Ob Firmennamen, Firmenlogos, Domains, Produktkennzeichnungen, Betriebsgeheimnisse, Erfindungen oder neue Kreationen: So vielfältig wie gewerbliche Schutzrechte sind, so wichtig sind sie heute auch für den Wert jedes Unternehmens. Kein Wunder, dass gewerbliche Schutzrechte, ihre Sicherung, Verteidigung und Nutzung wesentlicher Bestandteil unseres juristischen Alltags sind.
Dem Urheberrecht fällt dabei eine herausragende Bedeutung zu. Durch dieses Recht werden die Ergebnisse persönlicher, schöpferischer Leistung, wie z.B. Werke der Literatur, Kunst, Filmwerke und Computerprogramme, geschützt.
So betreuen wir Sie bei nationalen, europäischen und internationalen Schutzrechtsanmeldungen von A bis Z. Oder wir übernehmen für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Rechtsverteidigung des Geistigen Eigentums. Und natürlich unterstützen wir Sie dabei, bestehende Rechte wirtschaftlich zu verwerten bzw. beim Ausbau Ihrer unternehmerischen Tätigkeit durch neue Lizenzen.
Kurz: Wir beraten und betreuen Sie auf folgenden Gebieten:
• Marken- und Kennzeichenrecht
• Domainnamen
• Patent- und Gebrauchsmuster
• Lizenz- und Vertragsrecht
• Designschutz
• Urheberrecht
Einer unserer Schwerpunkte ist, Personen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft rechtlich zu beraten, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten durch Presse- und Medienberichte beeinträchtigt sehen.
Außerdem beraten wir Unternehmen im Verlagswesen sowie in der Film- und Fernsehbranche, umfassend insbesondere auf den Gebieten des Presse- und Persönlichkeitsrechts, der Tele- und Mediendienste, des Verlagsrechts, sowie des Musik- und des Filmrechts.
Bei uns finden Sie das Beratungsfeld IT in voller Breite. Einmal ganz klar, was das Recht angeht, ein andermal aber auch, wenn es um das notwendige technische Fachwissen geht.
Dadurch können wir in diesem Bereich tätige Unternehmen besonders gut beraten. Also, wenn Sie Fragen zum E-Commerce, zum Softwarerecht oder Datenschutzrecht klären möchten – fühlen Sie sich in jedem Fall von uns verstanden.
Unsere Rechtsanwälte dieses Fachgebiets
Profitieren Sie in diesem Bereich von unseren langjährigen Erfahrungen und dem Wissen um die aktuelle Rechtsprechung der einschlägigen Gerichte. Daraus leiten wir Strategien ab, um außergerichtlich und gerichtlich die Marktposition unserer Mandanten erfolgreich zu verteidigen.
Unsere Mandanten kommen in erster Linie aus dem Einzelhandel, dem Dienstleistungs-, Versicherungs- und IT-Bereich. Für Sie gehen wir gegen das wettbewerbswidrige Verhalten von Konkurrenten vor, verteidigen Sie gegen Angriffe (Abmahnungen oder gerichtliche Verfahren), achten für Sie bei Ihrem Marktauftritt (z.B. Werbung, Produktgestaltung, Internetauftritt) auf Wettbewerbskonformität und erarbeiten wettbewerbsrechtliche Strategien.
Im Gegensatz zum großen Komplex des Wettbewerbsrechts umfasst das Kartellrecht insbesondere das Verbot bzw. die Überprüfung von Kartellen, die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionskontrolle) sowie das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
Erfolgreiche Unternehmenskäufe oder Gemeinschafts-unternehmen hängen oft entscheidend von der kartellrechtlichen Zulässigkeit ab. Hinzu kommt, dass marktbeherrschende Unternehmen immer häufiger dem Vorwurf des Missbrauchs ausgesetzt sind, etwa bei Ihrer Preis-, Lizenz- oder Lieferpolitik. Im Zusammenhang mit dem Kartellrecht sind darüber hinaus auch das gewerbliche Schutzrecht und Urheberrecht interessant. Vor allem, wenn es um Vereinbarungen zum Technologietransfer oder um die Vergabe von Lizenzen geht. In diesem weiten Feld des deutschen und europäischen Kartellrechts kennen wir uns bestens aus und stehen in folgenden Fällen an Ihrer Seite:
• Fusionskontrolle
• Missbrauchsverfahren gegen marktbeherrschende Unternehmen
• Kartelle und Bußgeldverfahren
• Öffentliche Auftragsvergabe
• Freier Waren- und Dienstleistungsverkehr/Niederlassungsfreiheit
• Vertretung in Verfahren mit kartellrechtlichen Bezügen
• Know-how-Verträge, Technologietransfer- und Lizenzverträge
Unsere Rechtsanwälte dieses Fachgebiets
Geht es darum (Re-)Finanzierungen zu gestalten oder um die Syndizierung von Krediten, insbesondere im Rahmen von Akquisitions-, Übernahme- und Projektfinanzierungen, beraten wir Sie kompetent. Auch in Fragen von Umstrukturierungen und in der Entwicklung neuer Finanzierungsmodelle und innovativer Finanzprodukte sind wir Experten.
Besondere Erfahrung haben wir bei der Emission von Schuldverschreibungen und Genussscheinen.
Bieter und Zielgesellschaften stärken wir rechtlich unter Einschluss von Vorstand und Aufsichtsräten bei Übernahmeangeboten nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz.
Unsere Mandanten werden von uns zudem im Zusammenhang mit Ad-hoc-Publizitätspflichten, Insiderhandelsverboten und sonstigen Zulassungsfolgepflichten von börsennotierten Unternehmen beraten.
Schließlich berät KNAUTHE bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.
Oft stellt sich im Nachhinein heraus, dass empfohlene Kapitalanlagen weder den Anlagezielen noch der Risikobereitschaft des Anlegers entsprachen. Das Kapitalanlagerecht ist kein Rechtsgebiet, das in einem einzigen Gesetz geregelt ist. Zudem gibt es fast im Wochenrhythmus neue Gerichtsentscheidungen, die für die Frage, ob einem Anleger ein Anspruch zusteht oder nicht, ausschlaggebend sein können.
Wir beraten Sie als Fondsinitiatoren und Prospektherausgeber umfassend bei der Strukturierung von Beteiligungsgesellschaften. Dies betrifft nicht nur die Prospekterstellung, sondern auch die Abwehr von Prospekthaftungsansprüchen.
Unsere Beratung bezieht sich zum anderen auf die Geltendmachung von Ansprüchen von Anlegern. Wichtige Bereiche sind die Haftung aus fehlerhafter Anlageberatung, fehlerhafter Vermögensverwaltung und Ausführung von Finanztermingeschäften ohne ausreichende Risikoaufklärung. Auch die Anlage in Immobilien steht immer wieder im Mittelpunkt der Presseberichterstattung. Sei es zum Thema der offenen Immobilienfonds, von denen im Moment zahlreiche die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt haben, sei es im Bereich der geschlossenen Fonds, also Unternehmensbeteiligungen. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn sich Ihre Beteiligung nicht so entwickelt hat, wie es Ihren Vorstellungen entspricht und wie Sie es aufgrund der Beratung durch einen Vermittler erwarten konnten.
Unsere Rechtsanwälte dieses Fachgebiets
Dr. Karlheinz Knauthe, Uwe J. Fischer, Dr. Karola Knauthe, LL.M., Dr. Dirk Rupietta, Miroslav Duvnjak, Lothar Müller-Güldemeister, of counsel
Mit unserem erfahrenen Team sind wir auf diesem Gebiet vor sämtlichen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG, LAG und BAG) ebenso wie vor Landgerichten und Oberlandesgerichten tätig. Ganz gleich, ob es um die Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen einschließlich der bundesweiten Vertretung in Gerichtsverfahren geht oder um die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, insbesondere im Rahmen der Managementhaftung.
Arbeits- und Dienstverträge gestalten wir unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle von Formularverträgen.
Auch bei Unternehmenstransaktionen betreuen wir unsere Mandanten. Neben der rechtlichen Prüfung im Vorfeld einer Transaktion, umfasst unsere Arbeit die Durchführung des arbeitsrechtlichen Teils der Due Diligence, die Gestaltung der arbeitsrechtlichen Teile der Unternehmenskauf- und Fusionsverträge sowie der Post Merger Integration.
Selbstverständlich verhandeln wir auch mit dem Betriebsrat und begleiten Einigungsstellenverfahren über die arbeitsgerichtliche Vertretung in Beschlussverfahren bis hin zur individualvertraglichen Umsetzung.
Mandanten beraten wir seit Jahren kompetent bei Tarifvertragsverhandlungen sowie bei Fragen zu Tarifwechsel und -ausstieg. Insbesondere unser Standort Berlin hat sich durch arbeitsrechtliche Konzepte bundesweit profiliert, unter anderem bei der Umstrukturierung öffentlicher Betriebe einschließlich der Tarifvertragsgestaltung.
Fragen wir unsere Mandanten, heben sie regelmäßig auch unsere Expertise bei der Vermeidung und gegebenenfalls Durchführung von Aufsichtsratswahlen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz bzw. dem Mitbestimmungsgesetz hervor. Deshalb, geht es um Mitbestimmung, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ferner verfügen wir über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Auf dieser Basis beraten und begleiten wir unsere Mandanten kompetent bis zum Abschluss bzw. bei der Ausgestaltung eines betrieblichen Versorgungssystems.
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Immobilientransaktionen
Das Thema „Immobilien" ist einer unserer großen Schwerpunkte. Immobilientransaktionen werden von uns regelmäßig vorbereitet und begleitet. So betreuen wir in- und ausländische Mandanten rechtlich auf allen Gebieten beim An- und Verkauf von Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland. Wir führen nicht nur die Legal Due Diligence, sondern auch die Vertragsverhandlungen und die Vertragsgestaltungen bei Portfoliotransaktionen durch.
Auch mit kreditgebenden Banken führen wir für und mit unseren Mandanten die Verhandlungen.
Bauträgermodelle
Wir gestalten für unsere Mandanten Bauträgermodelle, die eine reibungslose Abwicklung gewährleisten und auf die Anforderungen der Finanzierung abgestimmt sind.
Öffentlich-private-Partnerschaft (ÖPP/PPP)
Weil in Bund, Ländern und Kommunen die Finanzlage zunehmend angespannter ist, erfüllt die öffentliche Hand mehr und mehr öffentliche Bau- und Sanierungsaufgaben gemeinsam mit privaten Unternehmen (sog. „public private partnerships“ – PPP).
Wir betreuen öffentliche Aufgabenträger umfassend bei der Konzeption und Realisierung von PPP- und Betreibermodellen und sonstigen Privatisierungsmaßnahmen. Ebenso unterstützen wir private Unternehmen, die in solchen Projekten mit öffentlichen Aufgabenträgern kooperieren wollen.
REITs
Unser auf REITs spezialisiertes Team bietet Ihnen eine umfassende Beratung für die modernste aller indirekten Immobilienanlagen sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland.
Wir strukturieren Ihren REIT so, dass er wirtschaftlich und steuerlich optimal am nationalen und internationalen Markt besteht. Auch bereits existierende Probleme lösen wir gerne für Sie – Neues bietet immer die Chance, Gestaltungspotentiale in besonderem Maße zu nutzen.
Vertragsgestaltung
Sie wollen Ihre Verträge für Bau- und Immobilienvorhaben optimal gestalten? Dann vertrauen Sie auf unsere Kompetenzen und lassen sich von uns bestens beraten und vertreten. Wir sichern Ihre Ziele rechtlich ab.
Architekten- und Fachplanerverträge
Wir beraten Planungsverträge mit und für Architekten und Fachingenieure, mit denen die Weichen für die Projektziele unserer Mandanten gestellt werden. Ganz gleich, ob diese nun Bauherr, Planer oder Sonderfachleute sind. Ebenso kümmern wir uns um Projektsteuerungs- oder Projektmanagementverträge.
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Das öffentliche Baurecht wird in „Bauplanungsrecht" und „Bauordnungsrecht" unterteilt. Auf die Kompetenz unserer Kanzlei können Sie in beiden Gebieten bauen. Wir beraten Sie bei planungsrechtlichen Vorgaben von Anfang an. Insbesondere wenn es um die Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch die jeweilige Kommune geht. Soll ein Bauvorhaben „rechtssicher" verwirklicht werden, müssen die Vorgaben genauestens geprüft werden. Wenn dies zur Realisierung eines Projektes erforderlich ist, kann der Bebauungsplan auch Gegenstand einer Normenkontrollklage sein. So oder so – wir stehen Ihnen in allen Fällen zur Seite.
Die Länder treffen eigenständige Bestimmungen zum Bauordnungsrecht. Es regelt die materiell-rechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen und das Baugenehmigungsverfahren. Damit ein Vorhaben zulässig ist, muss es sowohl den bauplanungsrechtlichen als auch den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Streitigkeiten hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Anforderungen, etwa wenn es um Abstände geht, sind vielfältig.
Bauverträge
Wir gestalten alle Verträge für Ihre Bauvorhaben. So z.B. die Generalunternehmer-, Nachunternehmer-, (Global-)Pauschal- oder Einheitspreisverträge, einschließlich etwaiger Nachträge oder Zusatzvereinbarungen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch dabei, Bauverträge oder einzelne Vertragsklauseln richtig auszulegen. Wir vertreten Sie ebenfalls gern als Auftraggeber oder als Auftragnehmer.
Baubegleitende Rechtsberatung
Wir stehen rechtsberatend beim Bau an Ihrer Seite. Einerseits, damit Sie die vertragsgemäße Leistung rechtlich durchsetzen oder Nachträge abwehren können. Andererseits, um Sie intensiv bei der Abnahme und Übergabe des gesamten Projektes an Mieter und Erwerber zu begleiten. Auf uns können Sie sich in jedem Fall verlassen.
Abnahme und Abrechnung
Wir unterstützen Sie bei Abnahmen, helfen Ihnen dabei sie zu koordinieren und vorzubereiten. Auch für den Fall, dass Mängel festgestellt werden, wissen wir was zu tun ist. Ebenso zu den Abnahmevoraussetzungen sowie bei der Beweissicherung. Die rechtliche Abrechnungskontrolle erstreckt sich auf die Prüfbarkeit, rechtliche Vorgaben und HOAI-Spezialfragen. Dies schließt ein, dass wir auch bei der Prüfung von Abschlags- und Schlusszahlungen an Planer und ausführende Firmen mitwirken.
Durchsetzung von Mängelrechten
Bauvorhaben, bei denen keine Mängel auftreten, sind äußerst selten. Deshalb ist für Sie entscheidend einen starken Partner zu haben, der Ihre Mängelrechte durchsetzt bzw. unbegründete Mängelansprüche abwehrt. Wir kümmern uns dabei auch um Ihre rechtlichen Probleme in Gebieten, die mit der erfolgreichen Durchsetzung von Mängelansprüchen eng zusammenhängen, beispielsweise dem Bürgschaftsrecht.
Sicherheiten/Insolvenz am Bau
Wir unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme von Sicherheiten während und nach Abschluss der Baumaßnahmen. Bereits im Vorfeld beraten wir Sie dabei Verträge so zu gestalten, dass Ansprüche gesichert werden und auch ein Insolvenzverfahren der Vertragspartner Ihre Rechtsposition nicht gefährdet. So vermindern wir Ihr Risiko von nicht durchsetzbaren Forderungen auf Vertragserfüllung, Zahlung oder Mängelbeseitigung.
Vergaberecht
Öffentliche Auftraggeber unterstützen wir bei der rechtssicheren Abwicklung von Bauvergaben. Bauunternehmen helfen wir, ihre Angebote zu optimieren und bei Vergaberechtsverstößen Rügen zu formulieren. Außerdem vertreten wir sowohl Bieter als auch Auftraggeber in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat.
Vermietung/Verpachtung
Geht es um die Verwaltung, Erweiterung und Modernisierung von Immobilienbeständen können Sie voll und ganz auf uns zählen. Ganz gleich, ob es um individuelle Vertragslösungen für sämtliche Verwertungsmodelle, um die Begleitung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen oder Zwangsvollstreckungen geht. Außerdem beraten und vertreten wir gewerbliche Mieter und Pächter bei der Begründung und Abwicklung von Verträgen sowie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Bildung von Wohneigentum/Verwaltung
Um neu errichtete Einheiten zu vertreiben, müssen Wohn- und Teileigentum maßgeschneidert werden. Wesentlich ist dies z.B. im Bauträgerbereich und bei der Verwertung von Bestandsimmobilien. Wir unterstützen Sie hierbei von Anfang an und beraten und vertreten Sie auch bei der Verwaltung von Wohnungseigentum, einschließlich der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.
Facility Management/Asset Management
Facility Management und Asset Management sind Dienstleistungen, die von immer mehr Immobilieneigentümern ausgelagert werden. Das Facility Management umfasst die professionelle Abwicklung von technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Aufgaben, die nicht in das Kerngeschäft einer Immobiliengesellschaft fallen.
Property Manager und Asset Manager übernehmen heute Funktionen, die über die klassische Haus- und Grundstücksverwaltung weit hinausgehen. Strategische Ausrichtung von Zukäufen und Wertsteigerung bei Bestandsimmobilien sind heute die Qualitäten, mit denen Immobilienverwaltungsfirmen am Markt auftreten.
All diese Dienstleistungen erfordern komplexe Regelwerke, da die vielfältigen Leistungen, anders als Miete oder Kauf, nicht durch die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches abgedeckt sind. Fehlt es an einer präzisen vertraglichen Vereinbarung, können sowohl auf Verwalter als auch auf den Eigentümer der Immobilie böse Überraschungen zukommen.
Wir beraten sowohl Verwalter als auch Eigentümer bei der Ausgestaltung ihrer Vertragsbeziehungen. Wir kennen aus unserer langjährigen Praxis die auftretenden Probleme und wissen, wie man sie löst.
Maklerrecht
Die gesetzlichen Regelungen zum Maklerrecht sind dünn und lassen viele Fragen offen. Fehlt es an einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, hat der Makler oft große Probleme, seine Vergütungsansprüche durchzusetzen. Kompliziert wird die Sache, wenn nicht nur ein Makler in der Vermarktung eines Objektes tätig wird, sondern ganze Vertriebsstrukturen aufgebaut worden sind, ohne entsprechend klare Regelungen zu schaffen.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Vertriebsorganisation rechtssicher auszugestalten.
Unsere Rechtsanwälte dieses Fachgebiets
Dr. Karlheinz Knauthe, Dr. Harald Westphal, Rainer K. Klingenfuß, Dipl. Psych., Dr. Andreas Ott, Uwe J. Fischer, Thilo R. Möller, Kai Jenderny, Dr. Karola Knauthe, LL.M., Dr. Dirk Rupietta, Stefanie Eisele
Das öffentliche Baurecht wird in „Bauplanungsrecht" und „Bauordnungsrecht" unterteilt. Auf die Kompetenz unserer Kanzlei können Sie in beiden Gebieten bauen. Wir beraten Sie bei planungsrechtlichen Vorgaben von Anfang an. Insbesondere wenn es um die Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch die jeweilige Kommune geht. Soll ein Bauvorhaben „rechtssicher" verwirklicht werden, müssen die Vorgaben genauestens geprüft werden. Wenn dies zur Realisierung eines Projektes erforderlich ist, kann der Bebauungsplan auch Gegenstand einer Normenkontrollklage sein. So oder so – wir stehen Ihnen in allen Fällen zur Seite.
Die Länder treffen eigenständige Bestimmungen zum Bauordnungsrecht. Es regelt die materiell-rechtlichen Anforderungen an baulichen Anlagen und das Baugenehmigungsverfahren. Damit ein Vorhaben zulässig ist, muss es sowohl den bauplanungsrechtlichen als auch den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Streitigkeiten hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Anforderungen, etwa wenn es um Abstände geht, sind vielfältig.
Das Umweltrecht wird immer wichtiger. Wir begleiten unsere Mandanten zum einen in den „klassischen Bereichen“. Also bei allen Fragen zum Immissionsschutz-, Atom- und Strahlenschutz-, zum Bodenschutz-, dem Gewässerschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflege- oder zum Kreislaufwirtschafts-/Abfallrecht. Zum anderen kommen auch „neuere“ Regelungsgebiete hinzu, etwa das Umweltenergie- und Klimaschutzrecht, das Gefahrstoff- oder Gentechnikrecht. Auch in angrenzenden Gebieten sind wir als Experten gefragt, so beim Umwelthaftungs- und Umweltschadensrecht oder beim Umweltstraf- und Umweltordnungswidrigkeitenrecht.
In behördlichen Verfahren beraten und vertreten wir unsere Mandanten, um verschiedenste Anlagengenehmigungen zu erwirken oder abzuwehren, bestimmte Betreiberpflichten zu gestalten oder um bodenschutzrechtliche Untersuchungs- oder Sanierungsanordnungen und deren hohe Folgekosten zu vermeiden. Die Rechte unserer Mandanten nehmen wir vor den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht wahr. Alle Bereiche des Umweltrechts prüfen wir auch im Rahmen einer Legal Due Diligence.
Sollen Straßen, Wasserstraßen, Schienenwege, Flugplätze oder vergleichbare Infrastrukturprojekte gebaut oder geändert werden, sind die verfahrensrechtlichen Vorgaben des Fachplanungsrechts der einzelnen Bundesländer und des Bundes zu berücksichtigen.
Dies betrifft unterschiedliche Rechtsgebiete, auf denen wir für unsere privaten oder staatlichen Mandanten tätig werden. Bereits in der allerersten Phase der Planung und in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren nehmen wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten wahr. So vermeiden wir langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen, die in vielen Fällen sofort vor den Oberverwaltungsgerichten oder dem Bundesverwaltungsgericht geführt werden.
Rechtswidriges hoheitliches Handeln zu Lasten betroffener Privatpersonen oder Unternehmen der Privatwirtschaft kann dazu führen, dass die öffentlichen Hand, also der Bund, ein Bundesland oder eine Kommune, haften muss. So z.B. wenn eine Bau- oder Anlagengenehmigung rechtswidrig versagt wird.
Wir werden für unsere Mandanten beratend tätig, um Ansprüche aus Staatshaftung durchzusetzen oder abzuwehren. Wir vertreten Ihre Forderungen auch vor den hierfür zuständigen Zivilgerichten.
Das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe hat sich in den vergangenen Jahren durch die stark verbesserten Rechtsschutzmöglichkeiten der Unternehmen zu einem eigenständigen und komplexen Rechtsgebiet entwickelt.
Wir begleiten Auftraggeber und Bieter bei Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- und Planungsleistungen (VOB/A, VOL/A, VOF) und vertreten sie in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat.
Unsere Rechtsanwälte dieses Fachgebiets
Unsere Mandanten haben auch andere Sorgen, die nicht auf geschäftlichem Gebiet liegen. Sie wollen auch hier durch uns beraten und vertreten werden.
Wir beraten seit vielen Jahren kompetent und individuell sowohl über eine sinnvolle Ehevertragsgestaltung bei Beginn einer Ehe/Partnerschaft als auch über sämtliche erforderlichen Regelungen für den Fall einer Trennung oder Scheidung, stets auch unter Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Aspekte.
Im Falle einer Trennung wird in der Regel zunächst der Versuch einer einvernehmlichen, außergerichtlichen, Kosten, Zeit und Nerven sparenden Einigung unternommen, die im Idealfall zum Abschluss einer umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung führt.
Sollte eine einverständliche Scheidung oder Trennung scheitern, vertreten wir unsere Mandanten in allen anstehenden familienrechtlichen Fragen engagiert im Rahmen einer streitigen Scheidung vor Gericht.
In folgenden familienrechtlichen Bereichen sind wir für Sie umfassend da:
• Alle Arten von Scheidungsverfahren und Eheaufhebungen
• Vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche und güterrechtliche Ausgleichsansprüche, Zugewinn und Gütertrennung
• Unterhalt für Ehepartner und Kinder, Elternunterhalt und Unterhaltsansprüche nicht miteinander verheirateter Eltern
• Sorgerecht und Umgangsrecht
• Versorgungsausgleich
Als weiteren Schwerpunkt überprüfen wir notarielle Eheverträge und falls erforderlich, passen oder fechten wir sie an. Hintergrund ist, dass Familiengerichte seit einigen Jahren zunehmend auch notariell geschlossene Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen bei extrem einseitiger “Lastenverteilung” für unwirksam und sittenwidrig erklären.
Unsere Rechtsanwälte dieses Fachgebiets
Wir beraten und gestalten Vertragsentwürfe, um z.B. folgende Zielvorgaben umzusetzen:
• Sicherung der Altersversorgung des Unternehmers
• Erhalt des Unternehmens
• Gleichstellung der Kinder
• Vermeidung unnötiger Liquiditätsbelastungen
Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei die jeweils beste steuerliche Lösung.
Um Streit über das Erbe zu vermeiden, ist es sinnvoll noch zu Lebzeiten den künftigen Nachlass einvernehmlich zu regeln. Dazu werden wir sowohl anwaltlich als auch notariell beratend oder auch vertragsgestaltend für Sie tätig.
Dadurch lassen sich auch meist bereits im Vorfeld erbschaftsteuerlich bzw. steuerlich günstige Regelungen finden.
Wir gestalten für Sie individuell Testamente und Erbverträge. Falls bereits Verfügungen von Todes wegen vorliegen, überprüfen wir, ob sie noch Ihren Vorstellungen entsprechen und/oder ob sie aufgrund aktueller steuerlicher Regelungen angepasst werden sollten.
Sind Sie Erbe oder Miterbe beraten und vertreten wir Sie sowohl anwaltlich als auch notariell. Dabei kümmern wir uns um alles: vom Erbscheinantrag über die Prüfung von Pflichtteilsansprüchen oder deren Abwehr bis zu einer Erbauseinandersetzung.
Unsere Rechtsanwälte dieses Fachgebiets
Dr. Karlheinz Knauthe, Frieder Sonntag, Dr. Harald Westphal, Uwe J. Fischer, Susanne Remelius
Wir sind der Überzeugung, dass ein Anwalt nur dann exzellente Beratung leisten kann, wenn er über umfangreiche Erfahrungen in prozessualen Verfahren verfügt. Unsere jungen Kollegen müssen daher in unserer Kanzlei eine intensive Prozessschule absolvieren. Unsere Kanzlei kann daher auf eine 40-jährige Prozesserfahrung bauen. Darauf sind wir stolz, nicht zuletzt auch deshalb, weil dies auch zu einer entsprechenden Akzeptanz bei den Gerichten führt.
Ihnen steht ein Team gestandener Prozessanwälte zur Verfügung, das schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen tätig ist:
• Arbeitsrecht
• Gesellschaftsrecht
• Baurecht
• Wettbewerbsrecht
• allgemeines Vertragsrecht.
Recht haben und Recht rechtzeitig erhalten, stellt heute ein großes Problem dar. Die Gerichte sind überlastet, gerichtliche Entscheidungen lassen auf sich warten. Unternehmen haben bereits seit langem reagiert: Häufig wird das Schiedsverfahren eingesetzt, um kurzfristig eine sachkundige und auch befriedigende Lösung in einer streitigen Auseinandersetzung herbeizuführen. Daher ist es folgerichtig, dass auch unsere Kanzlei im großen Umfang in Schiedsverfahren tätig ist und die hierfür zuständigen Rechtsanwälte unserer Kanzlei bei weitreichenden Entscheidungen mitgewirkt haben.
Unsere Rechtsanwälte dieses Fachgebiets
Detlev Neusetzer, Marion Ruhl, Dr. Harald Westphal, Rainer K. Klingenfuß, Dipl. Psych., Thilo R. Möller, Kai Jenderny, Dr. Dirk Rupietta, Lothar Müller-Güldemeister, of counsel