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Kennzeichnend für unsere Arbeit ist der gezielte Austausch zwischen Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern: Der Notar profitiert bei Fragen zur Vollzugsfähigkeit einer zu beurkundenden Erklärung vom Rechtsanwalt. Der Anwalt kann schnell und informell Rat über Inhalt und Ausgestaltung von Vertragswerken einholen. In allen Fällen bringt der Steuerberater sein Fachwissen ein.

Dieser fundierte fachliche Austausch minimiert bereits im Vorfeld die juristischen Auslegungsspielräume für den Konfliktfall.