Vorzeitige Beendigung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes für Arbeitnehmer nunmehr möglich
Das BAG entschied am 31.01.2018 (AZ: 10 AZR 392/17), dass Arbeitnehmer bei Ausbleiben der Karenzentschädigungszahlung von der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes zurücktreten können. Dies ist von Bedeutung, weil eine einseitige Lösung für den Arbeitnehmer bisher nur im Falle einer Unverbindlichkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes möglich war.