Der Fall „Deutsche Wohnen“

Die Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“ strebt in Berlin ein Volksbegehren an. Ziel der Initiative ist die Vergemeinschaftung des Wohnungsbestandes aller Immobilienunternehmen, die über mehr als 3.000 Wohnungen verfügen. Die Entschädigung für die betroffenen Unternehmen soll dabei deutlich unter dem Marktwert der Wohnungen liegen. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Immobilienrecht geht Rechtsanwalt Jakob Hans Hien der Frage nach, ob eine solche Sozialisierung – wie von der Initiative behauptet – tatsächlich nach Art. 15 GG zulässig wäre. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das von der Initiative angestrebte Sozialisierungsgesetz verfassungswidrig wäre und daher keine Wirkung entfalten würde.

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https://www.zfir-online.de/hefhttps://www.zfir-online.de/heft-7-2019/zfir-2019-226-der-fall-deutsche-wohnen/t-7-2019/zfir-2019-226-der-fall-deutsche-wohnen/

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Jakob Hans Hien Rechtsanwalt hien@knauthe.com
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